olympische Zulassungsregel

olympische Zulassungsregel
olỵmpische Zulassungsregel,
 
die vom Internationalen Olympischen Komitee (IOK) in seiner Charta (Regel 45) festgelegten Grundsätze über die Startberechtigung bei Olympischen Spielen. Zugelassen sind alle Sportler, die entsprechend der Olympischen Charta und den vom IOK anerkannten Regeln der Weltfachverbände teilnahmeberechtigt sind. Das gilt auch für derzeitige und frühere Berufssportler, wenn sie sich unter Verzicht auf Werbung und Geldpreise während der Olympischen Spiele strikt den olympischen Bestimmungen unterwerfen. Diese Grundsätze umfassen für alle Teilnehmer die Anerkennung von Fairplay und Gewaltlosigkeit im Wettkampf, den Verzicht auf pharmakologische Manipulationen und die ständige Bereitschaft, sich entsprechenden Kontrollen zu unterwerfen. Die Ausführungsbestimmungen der olympischen Zulassungsregel enthalten auch Regeln über Werbung und die Zahlung von Geldern, die keinem Athleten direkt zukommen dürfen, sondern an Fonds der Verbände oder Nationale Olympische Komitees (NOK) gezahlt werden müssen. Soziale und technische Hilfe, Zahlung von Gehaltsausfall und Stipendien sind erlaubt.
 
Die olympische Zulassungsregel hat sich aus der früheren Amateurregel entwickelt. 1987 ließ das IOK Berufssportler zu den Olympischen Spielen zu. Die 1988 vorübergehend getroffene Regelung für Tennisprofis ist inzwischen auf Dauer sanktioniert. Im Fußball besteht für die Olympischen Spiele eine von der FIFA durchgesetzte Regelung, nach der nur Spieler am olympischen Turnier teilnehmen dürfen, die (bis auf drei Aktive je Mannschaft) nicht älter als 23 Jahre sind.

Universal-Lexikon. 2012.

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